Ausführliche Nutzungsbedingung für unsere Mitglieder
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Ausführliche Nutzungsbedingungen für Gäste
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Bitte die Nutzungsbedingungen gründlich durchlesen. Sie sind unsere Vertragsgrundlage.
Hier eine Schnellübersicht
(1) Wir unterscheiden zwischen Mitglieder im Schwarzwaldverein Seewald e. V. und Gästen.
(2) Gäste sind alle Personen, die kein ordentliches Mitglied unseres Ortsvereins sind.
(1) Wir verleihen ein E-Dreirad-Tandem der Marke Bambuk.
(2) Was das Dreirad alles kann und welche Ausstattung es hat, findest du auf unserer Website.
(3) Außerdem weisen wir dich vor Fahrtbeginn gründlich ein. In Kürze wird es hier ein Video geben, wo wir alles Wichtige zum Fahren festhalten werden.
(1) Du kannst das E-Dreirad-Tandem ganz einfach über unsere Webseite reservieren. Die Unterseite heißt Buchen.
Hier ist der Link. Du kannst sehen ob das Dreirad im gewünschten Zeitraum frei ist.
Falls du nicht über die Webseite reservieren möchtest, kannst du uns auch anrufen oder persönlich ansprechen.
(2) Bei der Reservierung brauchen wir deine Kontaktdaten, damit wir alles organisieren können.
(3) Die Reservierung wird per Mail bestätigt, wenn das Tandem im gewünschten Zeitraum frei ist.
(4) Wichtig: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um das Dreirad ausleihen zu dürfen.
(1) Du holst das E-Dreirad-Tandem bei uns am Vereinssitz in 72297 Seewald-Besenfeld, Kniebisstrasse 27 und bringst es auch wieder dorthin zurück.
(2) Falls wir das Gefühl haben, dass jemand nicht ehrlich, nicht geeignet oder nicht fahrtüchtig ist, behalten wir uns vor, das Tandem nicht zu verleihen.
(3) Bitte halte dich an die vereinbarten Zeiten. Wir machen die Ausgabe und Rücknahme ehrenamtlich und möchten auch Spaß und Freude daran haben. Wenn etwas dazwischen kommt, bitte rufe uns an, damit wir reagieren können.
(1) Wenn du das Tandem ausleihst, musst du eine Kaution von 250 Euro hinterlegen.
(2) Diese Kaution musst du bei der Abholung bar bei uns hinterlegen. In Besenfeld gibt es in der Wildbader Straße einen Geldautomaten der Kreissparkasse.
(3) Bitte beachte: Durch die Bezahlung oder Hinterlegung der Kaution wirst du nicht Eigentümer des Tandems.
(4) Wenn du das Tandem unbeschädigt und ordentlich zurückbringst, bekommst du deine Kaution natürlich wieder zurück. Sollte ein Schaden entstanden sein, kann es sein, dass wir einen Teil der Kaution einbehalten müssen (siehe § 16 Schadensersatz).
(5) Unsere Mitglieder müssen keine Kaution hinterlegen.
Nutzungsentgelt
(1) Wir sorgen dafür, dass das Tandem in einem sicheren und guten Zustand ist, wenn du es bekommst.
(2) Damit wir es regelmäßig warten und pflegen können, erheben wir ein Nutzungsentgelt.
(3) Wie hoch dieses Entgelt ist, kannst du jederzeit auf unserer Webseite nachschauen.
Im Moment ist es bei
20,00 Euro am Tag für Mitglieder und
40,00 Euro am Tag für Gäste, die nicht Mitglied in der Ortsgruppe Seewald sind.
Bezahlen
(1) Bitte zahle Kaution und Nutzungsentgelt im Voraus.
(2) Die Kaution kannst du bar bei uns zahlen. Das Nutzungsentgelt überweist du bitte auf unser Vereinskonto.
Schwarzwaldverein e.V.
DE09 6429 1010 0073 2640 08
GENODES1FDS
VOLKSBANK IM KREIS FREUDENSTADT
Mit dem QR-Code und der eigenen Banking App direkt an uns überweisen.
Banking App auf dem mobilen Endgerät öffnen und QR-Code scannen.
Überweisungsssumme eintragen. Abschicken und fertig.
Außerdem ist unsere Buchungssoftware mit paypal verknüpft.
(1) Wenn du das Dreirad später zurückbringst, als ursprünglich reserviert, kann ein Unterschied im Preis entstehen. Du verpflichtest dich, diesen Aufpreis bei der Rückgabe zu bezahlen – so, wie es in der aktuellen Entgeltübersicht auf der Webseite steht.
(2) Grundlage für die Abrechnung ist der Zeitpunkt, wann du das Tandem abgeholt und zurückgebracht hast. Das dokumentieren wir gemeinsam.
(1) Das E-Dreirad-Tandem gehört dem Schwarzwaldverein Seewald e. V.
(2) Du darfst es nur selbst nutzen – und nur für Radwanderungen in der Gemeinde Seewald oder im Landkreis Freudenstadt.
(3) Du darfst es nicht an andere Personen weitergeben oder vermieten – das ist nicht erlaubt.
(4) Es ist nicht erlaubt das Rad mit einem Anhänger oder Fahrradträger zu transportieren.
(1) Das Tandem darf nur von Erwachsenen (ab 18 Jahren) gelenkt werden.
(2) Jugendliche ab 12 Jahren und mindestens 150 cm Körpergröße dürfen hinten mitfahren, aber nicht selbst fahren.
Grundsätzlich können wir das Fahrrad nur für Menschen mit einer Körpergröße von mindestens 1,50 Meter und maximal 1,90 Meter einstellen.
(1) Eine Probefahrt mit dem Tandem ist nur mit Einwilligung des Vereins erlaubt.
(2) Bevor du richtig losfährst, solltest du eine kurze Testfahrt machen und prüfen, ob alles technisch in Ordnung ist.
(1) Wir haften nicht automatisch für Mängel, die das Tandem vielleicht schon beim Ausleihen hatte.
(2) Nur wenn wir von einem Mangel wussten und nichts dagegen unternommen haben, haften wir.
(3) Wenn das Tandem nicht so genutzt wird, wie vereinbart, übernehmen wir keine Haftung, außer der Schaden wäre auch sonst passiert.
(1) Du haftest, wenn du absichtlich oder grob fahrlässig etwas beschädigst.
(2) Bitte bring das Tandem so zurück, wie du es bekommen hast – sauber und heil.
(3) Du bist verantwortlich für alle Schäden, die durch deine Nutzung entstehen, auch bei Verstößen gegen die Regeln.
(4) Wenn ihr zu mehreren leiht, haftet ihr gemeinsam für entstandene Schäden – es sei denn, die Versicherung springt ein.
(5) Wenn eine Versicherung den Schaden übernimmt, musst du nichts zahlen.
(6) Falls die Versicherung dich später in Regress nimmt, betrifft das dich selbst.
(7) Du haftest für alle Schäden am Tandem während deiner Ausleihezeit.
(8) Wenn du nicht Mitglied im Verein bist, musst du eine eigene Haftpflichtversicherung haben.
(9) Diese Versicherung ist Pflicht und muss vor der Ausleihe nachgewiesen werden.
(10) Wenn das Tandem gestohlen oder beschädigt wird, musst du das dem Verein sofort melden.
Unsere Mitglieder haben automatisch Versicherungsschutz.
Versichert sind Haftpflicht- und Unfallschäden. Allerdings fällt bei privaten Fahrten eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schaden an.
Bei Fahrten im Auftrag des Vereins nicht. Da entfällt die Selbstbeteiligung.
(1) Der Verein übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten von Personen, die das Tandem leihen oder mitfahren.
(2) Wir haften in keinem Fall für Verletzungen oder Schäden, die Gästen auf der Fahrt passieren oder die diese bei Dritten mit dem Tandem verursachen.
(3) Bitte informiere Dich daher vor Antritt der Fahrt über Deine Haftung als Gast und den Haftungssausschluss unseres Vereines.
(4) Die Regelungen findest Du in den geltenden Nutzunggsbedingungen.
(3) Achte deshalb bitte darauf, dass du und deine Mitfahrenden selbst versichert seid.
(4) Mit der Ausleihe bestätigst du, dass alle Mitfahrenden krankenversichert sind oder im Notfall die Kosten selbst tragen.
(1) Unser Tandem ist mit Ortungstechnik ausgestattet, die unabhängig vom Stromsystem funktioniert.
Diese Technik kann dem Verein jederzeit sagen, wo sich das Dreirad gerade befindet. Das dient dem Diebstahlschutz.
(1) Ob bei einer Tour mit uns oder allein auf öffentlichen Straßen:
Du fährst immer auf eigene Verantwortung.
(2) Zu deinem Schutz empfehlen wir dir, einen Fahrradhelm und eine gelbe Warnweste zu tragen.
(3) Wir empfehlen dir außerdem feste Schuhe zu tragen. Die Schuhe brauchen eine feste Sohle und einen Fersenriemen.
Sonst besteht Verletzungsgefahr.
(4) Wir empfehlen dir außerdem die am Dreirad angebrachten Sicherheitsgurte anzulegen.
(1) Normale Abnutzung vom täglichen Fahren musst du nicht ersetzen.
(2) Wenn Schäden entstehen, gelten folgende Kosten:
- Diebstahl oder Totalschaden des Dreirads: bis 20.600 Euro
- Für fehlende oder kaputte Teile:
- Lampe: 50 Euro je Stück
- Felge: 70 Euro je Stück
- Reifenmantel: 50 Euro
- Schlauch: 40 Euro
- Starke Verschmutzung: 75 Euro für Reinigung
(4) Wenn das Dreirad nach einem Unfall oder Schaden nicht mehr fahrbereit ist:
- Du zahlst die Bergungs- und Transportkosten in die Werkstatt in tatsächlicher Höhe.
- Für die Zeit der Reparatur oder wenn Ersatz beschafft werden muss, fallen 40 Euro pro Tag an.
Zustand bei Übergabe
(1) Das Dreirad wird dir immer sauber, verkehrssicher und fahrbereit übergeben.
(2) Du musst es entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) nutzen.
Fahrtüchtigkeit
(1) Das Dreirad darf nur von dir selbst und nur von volljährigen Personen gefahren werden.
(2) Alkohol oder Drogen sind tabu – es gilt 0 Promille beim Fahren.
(1) Bei starkem Wind oder Sturm spürst du die Witterung auf dem Dreirad stärker als auf einem normalen Fahrrad. Fahre daher besonders vorsichtig.
(2) Bei starkem Regen solltest du die Fahrt unterbrechen, damit du nicht ins Rutschen kommst (Aquaplaning) und die Elektronik nicht nass wird.
Bei starkem Regen kannst du eine gebuchte Fahrt kostenlos stornieren. Bitte dazu bei uns anrufen.
(1) Bitte gehe sorgsam und vorsichtig mit dem Dreirad um.
(2) Freihändig fahren ist nicht erlaubt. Es ist auf Forstwegen auch gefährlich.
(3) Mache dich vor Fahrtbeginn mit der Bedienung und Funktion des Dreirads vertraut.
(4) Du musst vorrauschauend fahre, um großen Schlaglöchern auf unseren Forstwegen ausweichen zu können.
(1) Wenn du einen Anhänger nutzt, musst du dich vor der Fahrt mit der Kupplung (Weber-Anhängerkupplung) vertraut machen.
(2) Die Anleitung liegt in den Gepäcktaschen und ist auch auf der Webseite des Vereins zu finden.
(1) Reparaturen, die nicht deine Schuld sind, zahlt der Verein.
(2) Schäden an Schlauch, Mantel oder Rahmen musst du laut § 16 selbst zahlen.
(3) Wenn das Dreirad nicht mehr fahrbereit ist, informiere den Verein sofort.
(4) Reparaturen dürfen nur von Fachwerkstätten oder vom Verein beauftragten Personen durchgeführt werden.
(5) Du darfst keine eigenen Umbauten oder Eingriffe am Dreirad vornehmen.
(1) Wenn dir vor oder während der Nutzung ein offensichtlicher Mangel auffällt (z.B. Defekt an Reifen oder Bremsen), musst du das dem Verein sofort melden und die Fahrt beenden.
(2) Solche Mängel sind unverzüglich zu melden.
(3) Wenn du vor Fahrtantritt feststellst, dass das Dreirad kaputt ist, wird die Ausleihe vom Verein storniert.
(4) Auch Schäden, die während der Nutzung auftreten, musst du bei der Rückgabe sofort melden.
(1) Stelle das Dreirad immer gut sichtbar ab.
(2) Beachte beim Parken die Straßenverkehrsordnung (StVO), damit du niemanden behinderst oder etwas beschädigst.
(3) Du darfst das Dreirad nur auf privatem Gelände abstellen, wenn dir die Erlaubnis des Eigentümers oder der berechtigten Person vorliegt.
(1) Das Dreirad muss immer korrekt abgeschlossen werden – auch bei kurzen Stopps.
(2) Löse auch das Display der Anzeige und sichere es bei dir.
(2) Draußen musst du es mit dem mitgelieferten Schloss an einem festen Gegenstand (z.B. Laterne, Fahrradständer) sichern.
(3) Verwende nur die Schlösser vom Verein. Andere Schlösser sind nicht erlaubt.
(4) Sichere das Dreirad immer am Rahmen.
(5) Du bekommst einen Schlüßel für die Kette und das Schloß vor der Fahrt ausgehändigt.
(6) Findest du das Dreirad ungeschlossen vor, melde es bitte sofort.
Das Dreirad darf nicht abgestellt werden:
a) an Ampeln
b) an Parkscheinautomaten
c) an Straßenschildern
d) auf Gehwegen, wenn weniger als 1,50 m Platz bleibt
e) in Rettungswegen oder Feuerwehrzufahrten
f) an Zäunen von Häusern oder Einrichtungen
g) auf Bahn- oder Bussteigen
h) an öffentlichen Fahrradständern
i) in Gebäuden, Hinterhöfen oder Autos
j) auf Blindenleitstreifen
k) vor Briefkästen
l) vor Toren, Türen oder deren Schwenkbereich
m) in oder vor Einfahrten
(1) Wenn du dich nicht an die Regeln zur Nutzung hältst und dir ein Verschulden nachgewiesen wird, musst du dem Schwarzwaldverein Seewald eine Vertragsstrafe zahlen – bis zur Höhe eines möglichen Bußgeldes durch Behörden.
(2) Wenn durch dein Verhalten zusätzlicher Schaden entsteht, darf der Verein diesen Schaden auch über die Vertragsstrafe hinaus von dir einfordern.
(1) Wenn das Dreirad in einen Unfall verwickelt ist oder gestohlen wurde, musst du sofort die Polizei und den Verein informieren.
(2) Bei einem Unfall musst du dem Verein einen schriftlichen Bericht mit Skizze über den Hergang geben.
(3) Dein Bericht muss unbedingt enthalten:
- Namen und Adressen der Beteiligten und möglicher Zeugen
- sowie die amtlichen Kennzeichen eventuell beteiligter Fahrzeuge
(4) Wenn du diese Meldepflicht schuldhaft versäumst, musst du für alle daraus entstehenden Schäden aufkommen.
(1) Gib das Dreirad am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt an den Verein zurück.
(2) Der Verein darf innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe noch Mängel melden, die du verursacht hast und die bei Rückgabe noch nicht festgestellt wurden.
(1) Der Verein erhebt und speichert personenbezogene Daten, wenn dies zur Durchführung der Reservierung und Ausleihe notwendig ist.
(2) Alle Daten werden nach den Regeln der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verarbeitet.
(3) Wenn es ein Bußgeldverfahren oder eine Straftat gibt, darf der Verein deine Daten (z. B. Name und Anschrift) an die zuständigen Behörden weitergeben.
(4) Für die Bezahlung werden deine Daten auch an die Zahlungsdienste weitergeleitet, damit Kaution und Nutzungsentgelte korrekt abgerechnet werden können.
(5) Innerhalb des Vereins sind deine Daten nur für den Vorsitzenden und den Kassierer einsehbar.
(1) Es wurden keine weiteren Absprachen getroffen.
(2) Änderungen am Vertrag müssen schriftlich erfolgen. Das gilt auch für diese Regel selbst.
(3) Falls einzelne Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam sein sollten, bleibt der Rest des Vertrags gültig.
Um zahlreiche Zusatzfunktionen nutzen zu können, kannst du dir im App-Store die eBike Flow App von Bosch herunterladen.
Du musst dich dazu aber registieren. Du kannst damit individualisierte
- Navigation nutzen
- Alarm bei Diebstahl oder unbefugter Bewegung des Rads einrichten
- Routenplanung machen
- Fahr- und Fitnessdaten aufzeichnen
- Mit Komoot verknüpfen
- Individuelle Fahrmodi einstellen
Das musst du wissen!
Das Rad hat eine hohe Kippsicherheit. Aber es kann auch kippen wenn:
- Du bergab fährst und dabei mehrere, ruckartige Lenkbewegungen hintereinander machst. Slalom sozusagen.
- Wenn dabei das Gewicht ungleich verteilt ist. Hinten deutlich schwerer wie vorne.
Unter diesen Umständen haben wir beobachtet, dass es sich aufschaukeln kann und dann kippen.
Bitte achte deshalb auf eine vorausschauende Fahrweise und vermeide diese Kombination.
Maximal sind hinten 100 kg Fahrendengewicht und vorne 120 kg Fahrendengewicht erlaubt.